Ist mein behindertes Kind rentenversichert?

 

Grundsätzlich gilt:

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Menschen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind.

Ferner besteht eine  Versicherungspflicht für Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.


Besucht ihr behindertes Kind  dagegen eine Förder- und Betreuungsgruppe oder eine Tagesförderstätte, besteht keine Versicherungspflicht. 

 

Weitere Informationen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.